Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Mietparkverkauf
Zwanzig Fragen, die uns Unternehmer immer wieder stellen – ehrlich beantwortet, auch dort, wo die Antwort „kommt darauf an“ lautet.
Grundsätzliches
Muss ich mich bereits endgültig für einen Verkauf entschieden haben?
Nein. Die meisten Gespräche beginnen lange vor einer Entscheidung. Es ist ausdrücklich in Ordnung, zunächst nur wissen zu wollen, welche Möglichkeiten es gibt und was Ihr Unternehmen ungefähr wert sein könnte. Ein Gespräch verpflichtet zu nichts.
Bleibt meine Anfrage vertraulich?
Ja. Ihre Anfrage wird nicht veröffentlicht, erscheint in keinem Portal und wird nicht an Dritte weitergegeben. Mitarbeiter, Kunden, Hersteller und Wettbewerber erfahren nichts, solange Sie das nicht ausdrücklich wünschen. Vor der Weitergabe sensibler Unterlagen kann eine beidseitige Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.
Sind Sie Käufer oder Vermittler?
Wir treten als direkter Kaufinteressent auf. Wir sind keine Unternehmensbörse, kein Makler und keine Beratungsgesellschaft, die Ihr Unternehmen anschließend am Markt anbietet. Für Sie entstehen keine Vermittlungsgebühren.
Wie lange dauert eine Unternehmensübernahme?
Vom ersten Gespräch bis zum Vertragsabschluss vergehen typischerweise sechs bis zwölf Monate. Die Übergabe selbst kann wenige Wochen dauern oder sich über mehrere Jahre erstrecken – je nachdem, welche Rolle Sie künftig einnehmen möchten. Das sind Erfahrungswerte, keine Zusagen.
Bewertung und Maschinen
Wie wird ein Mietpark bewertet?
Wir betrachten acht Bereiche: Wirtschaftlichkeit, Maschinenpark, Flottenauslastung, Mietpreisniveau, Kunden, Personal, Finanzierungen und Standort. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Substanz – dem Zeitwert des Maschinenparks abzüglich der Finanzierungen – und der nachhaltigen Ertragskraft des Unternehmens.
Wie werden Arbeitsbühnen und Baumaschinen bewertet?
Für die einzelne Maschine zählen Hersteller, Baujahr, Betriebsstunden, Ausstattung, technischer Zustand und die Frage, wie gefragt die Klasse im Markt ist. Für das Unternehmen zählt aber vor allem, welchen Beitrag die Maschine leistet: Miettage, erzielter Mietpreis und Wartungsaufwand sagen mehr aus als der reine Zeitwert.
Ist ein älterer Maschinenpark problematisch?
Nicht grundsätzlich. Ältere Maschinen sind abgeschrieben und erwirtschaften häufig sehr gute Deckungsbeiträge, solange sie technisch verfügbar sind. Relevant wird das Alter dort, wo Ersatzinvestitionen absehbar anstehen – das wirkt sich auf den Kaufpreis aus, schließt eine Übernahme aber nicht aus.
Kann ich trotz Investitionsstau verkaufen?
Ja. Ein Investitionsstau ist einer der häufigsten Gründe, warum Unternehmer über eine Nachfolge nachdenken: Die nächste große Investitionsrunde steht an, und die eigene Perspektive reicht nicht mehr über deren Nutzungsdauer hinaus. Genau dafür sind wir Gesprächspartner.
Wie wichtig ist die Auslastung?
Sehr wichtig – wichtiger als die Flottengröße. 100 gut ausgelastete Maschinen können wirtschaftlich wertvoller sein als 200 Maschinen mit hoher Standzeit. Hilfreich ist eine Auswertung getrennt nach Maschinengruppen; ein Durchschnitt über den gesamten Mietpark verdeckt meist das Wesentliche.
Finanzierung und Verträge
Was geschieht mit finanzierten Maschinen?
Das ist Alltag in der Vermietbranche und kein Hindernis. Je nach Vertrag und Kaufstruktur werden Finanzierungen übernommen, abgelöst oder im Kaufpreis verrechnet. Wichtig ist nur, dass Restschulden und Laufzeiten früh auf dem Tisch liegen, weil sie die Struktur des Kaufs beeinflussen.
Können Leasingverträge übernommen werden?
Häufig ja, in vielen Fällen mit Zustimmung des Leasinggebers. Ob eine Übernahme oder eine Ablösung günstiger ist, hängt von Konditionen, Restlaufzeit und Kaufstruktur ab. Beim Kauf von Geschäftsanteilen bleiben Verträge in der Regel ohnehin bei der Gesellschaft.
Was passiert mit bestehenden Kundenverträgen?
Laufende Mietverträge und Rahmenvereinbarungen laufen weiter. Beim Kauf von Geschäftsanteilen ändert sich für Ihre Kunden formal nichts. Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter werden Verträge übertragen, was je nach Vertrag die Zustimmung des Kunden erfordern kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für das erste Gespräch: keine. Später sind es Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Maschinenliste mit Baujahr und Zeitwert, eine Auslastungsauswertung, die Finanzierungsübersicht, anonymisierte Kunden- und Personallisten sowie Unterlagen zum Standort.
Mitarbeiter und Ihre Rolle
Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Erfahrene Disponenten, Techniker, Fahrer und Vertriebsmitarbeiter sind einer der wichtigsten Werte eines Mietparks – ein Unternehmen ohne sie wäre für uns deutlich weniger interessant. Beim Kauf eines Unternehmens oder Betriebsteils gehen bestehende Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB grundsätzlich auf den Erwerber über. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung gehört in jedem Einzelfall in fachkundige Hände.
Kann ich nach dem Verkauf noch mitarbeiten?
Ja, wenn Sie möchten. Denkbar sind eine befristete Übergabephase, eine längerfristige Mitarbeit in Ihrem bisherigen Aufgabenbereich oder ein vollständiger Rückzug zum Stichtag. Auch eine Rückbeteiligung ist möglich. Was zu Ihrem Leben passt, entscheiden Sie.
Kann mein Firmenname erhalten bleiben?
In der Regel ja – und häufig ist das auch wirtschaftlich sinnvoll. Ein regional bekannter Name ist über Jahre aufgebautes Vertrauen, das man nicht ohne Grund aufgibt.
Immobilie und Standorte
Kann ich Halle und Grundstück behalten?
Ja. Viele Unternehmer behalten die Betriebsimmobilie im Privatvermögen und vermieten sie langfristig an das Unternehmen. Aus einem einmaligen Kaufpreis werden dann laufende Mieteinnahmen. Die steuerlichen Folgen – gerade bei einer Betriebsaufspaltung – sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Kann ich Betrieb und Immobilie zusammen verkaufen?
Ja, auch das ist möglich. Betrieb und Standort werden dann gemeinsam übertragen. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen und steuerlichen Situation ab.
Sind mehrere Niederlassungen interessant?
Ja, ausdrücklich. Unternehmen mit mehreren Mietstationen sind für uns besonders interessant, weil sich Maschinen zwischen Standorten verschieben lassen und Engpässe ausgeglichen werden können.
Kann ich nur einen Standort verkaufen?
Grundsätzlich ja. Auch die Abgabe einer einzelnen Niederlassung lässt sich prüfen – etwa wenn ein Standort nicht mehr in Ihre Planung passt oder die Entfernung zur Zentrale zu groß geworden ist.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir antworten auch auf unbequeme Fragen.