Mietpark mit Immobilie verkaufen
Halle, Werkstatt, Freiflächen und Unternehmen in einem Schritt übertragen: Für viele Inhaber ist das die klarste Lösung – ein Abschluss, ein Stichtag, ein sauberer Schnitt.
Warum viele Inhaber diesen Weg wählen
Wer das Unternehmen abgibt, aber die Halle behält, bleibt auf Jahre mit dem Betrieb verbunden: als Vermieter, mit einem Mietvertrag, mit Instandhaltung und mit einem Gebäude, das faktisch nur einen sinnvollen Nutzer hat. Für manche ist das genau richtig. Für andere ist es das, was sie eigentlich hinter sich lassen wollten.
Der gemeinsame Verkauf von Betrieb und Immobilie schafft in dieser Hinsicht Klarheit: ein Abschluss, ein Stichtag, kein Restengagement.
Für den Betrieb ist es oft die bessere Lösung
Ein Mietpark braucht Fläche. Befestigte Freiflächen, Rangierwege, Werkstattkapazität und Waschplatz sind nicht beliebig ersetzbar – und in Gewerbegebieten kaum kurzfristig zu finden. Wenn Standort und Unternehmen zusammenbleiben, entfällt das größte Risiko einer Übernahme.
Deshalb sind Betriebe mit eigener Immobilie für uns besonders interessant.
Lieber erst telefonieren?
Ein Anruf verpflichtet zu nichts. Wenn Sie zunächst nur wissen möchten, ob ein Gespräch überhaupt sinnvoll ist, klären wir das in wenigen Minuten.
Ihr Anruf wird nicht weitergegeben und nicht dokumentiert, solange Sie das nicht wünschen.
Was wir suchen
- Betriebsgrundstücke mit befestigter Freifläche und Rangierraum
- Hallen mit Werkstattbereich und ausreichender Torhöhe
- Standorte mit guter Anbindung an Autobahn oder Bundesstraße
- Flächen mit Erweiterungsmöglichkeit oder Reserveflächen
- gewerblich gesicherte Nutzung ohne offene Genehmigungsfragen
- Immobilien im Betriebs- oder im Privatvermögen
Diese Liste ist ein Orientierungsrahmen, keine Ausschlussliste. Im Zweifel lohnt sich das Gespräch.
Worauf wir bei Betrieb und Standort schauen
Grundstücksgröße
Fläche, Zuschnitt und wie viel davon tatsächlich nutzbar ist.
Halle und Werkstatt
Zustand, Torhöhen, Kranbahn, Hebebühnen und Werkstattausstattung.
Freiflächen
Befestigung, Entwässerung, Beleuchtung und Rangierbarkeit.
Anbindung
Erreichbarkeit für Tieflader, Zufahrten und Wendemöglichkeiten.
Zustand
Dach, Fassade, Heizung, Elektrik und anstehender Instandhaltungsbedarf.
Rechtliches
Baulasten, Grundbuch, Nutzungsgenehmigung und Altlastenverdacht.
Die Immobilie wird getrennt bewertet
Auch beim gemeinsamen Verkauf werden Unternehmen und Immobilie getrennt bewertet und erst danach zusammengeführt. Das ist wichtig für Sie: Es macht sichtbar, welcher Teil des Kaufpreises woher stammt – und ist Grundlage für jede steuerliche Betrachtung.
Steuerlich unbedingt vorher klären
Ob die Immobilie im Betriebs- oder Privatvermögen liegt, ob eine Betriebsaufspaltung besteht und wie lange sie gehalten wurde, hat erhebliche Folgen. Das gehört vor die erste Preisdiskussion, nicht danach – und in die Hände Ihres Steuerberaters.
Altlasten offen ansprechen
Tankstellen, Waschplätze, Werkstattflächen und ältere Betriebsgelände sind übliche Themen bei einer Prüfung. Ein Verdacht ist kein Ausschluss; ein spät entdeckter Befund dagegen kostet Vertrauen und Zeit. Sprechen Sie es früh an, auch wenn es unangenehm ist.
Wenn die Immobilie im Privatvermögen liegt
Das ist der Normalfall bei inhabergeführten Betrieben. Der Verkauf besteht dann aus zwei Verträgen, die miteinander verknüpft werden – möglich und üblich, aber ein Grund mehr, früh mit Steuerberater und Notar zu sprechen.
Fragen aus dieser Branche
Muss ich Betrieb und Immobilie zusammen verkaufen?
Was ist mit Altlasten?
Die Halle gehört mir privat, der Betrieb einer GmbH. Geht das?
Wird die Immobilie im Kaufpreis mitgerechnet?
Betrieb und Standort gemeinsam übergeben.
Ein Abschluss, ein Stichtag – und ein Käufer, der bleiben will.