Deutschlandweit gesucht: Arbeitsbühnen · Baumaschinen · Stapler · Teleskoplader · technische MietgeräteMietparks und Vermietunternehmen
Betrieb und Immobilie

Mietpark mit Immobilie verkaufen

Halle, Werkstatt, Freiflächen und Unternehmen in einem Schritt übertragen: Für viele Inhaber ist das die klarste Lösung – ein Abschluss, ein Stichtag, ein sauberer Schnitt.

Warum viele Inhaber diesen Weg wählen

Wer das Unternehmen abgibt, aber die Halle behält, bleibt auf Jahre mit dem Betrieb verbunden: als Vermieter, mit einem Mietvertrag, mit Instandhaltung und mit einem Gebäude, das faktisch nur einen sinnvollen Nutzer hat. Für manche ist das genau richtig. Für andere ist es das, was sie eigentlich hinter sich lassen wollten.

Der gemeinsame Verkauf von Betrieb und Immobilie schafft in dieser Hinsicht Klarheit: ein Abschluss, ein Stichtag, kein Restengagement.

Für den Betrieb ist es oft die bessere Lösung

Ein Mietpark braucht Fläche. Befestigte Freiflächen, Rangierwege, Werkstattkapazität und Waschplatz sind nicht beliebig ersetzbar – und in Gewerbegebieten kaum kurzfristig zu finden. Wenn Standort und Unternehmen zusammenbleiben, entfällt das größte Risiko einer Übernahme.

Deshalb sind Betriebe mit eigener Immobilie für uns besonders interessant.

Lieber erst telefonieren?

Ein Anruf verpflichtet zu nichts. Wenn Sie zunächst nur wissen möchten, ob ein Gespräch überhaupt sinnvoll ist, klären wir das in wenigen Minuten.

+49 4944 3009863

info@mietpark-verkaufen.de

Ihr Anruf wird nicht weitergegeben und nicht dokumentiert, solange Sie das nicht wünschen.

Was wir suchen

  • Betriebsgrundstücke mit befestigter Freifläche und Rangierraum
  • Hallen mit Werkstattbereich und ausreichender Torhöhe
  • Standorte mit guter Anbindung an Autobahn oder Bundesstraße
  • Flächen mit Erweiterungsmöglichkeit oder Reserveflächen
  • gewerblich gesicherte Nutzung ohne offene Genehmigungsfragen
  • Immobilien im Betriebs- oder im Privatvermögen

Diese Liste ist ein Orientierungsrahmen, keine Ausschlussliste. Im Zweifel lohnt sich das Gespräch.

Betriebshalle mit Werkstatt, Scherenbühne und Stapler auf dem Betriebshof
Bewertung

Worauf wir bei Betrieb und Standort schauen

Grundstücksgröße

Fläche, Zuschnitt und wie viel davon tatsächlich nutzbar ist.

Halle und Werkstatt

Zustand, Torhöhen, Kranbahn, Hebebühnen und Werkstattausstattung.

Freiflächen

Befestigung, Entwässerung, Beleuchtung und Rangierbarkeit.

Anbindung

Erreichbarkeit für Tieflader, Zufahrten und Wendemöglichkeiten.

Zustand

Dach, Fassade, Heizung, Elektrik und anstehender Instandhaltungsbedarf.

Rechtliches

Baulasten, Grundbuch, Nutzungsgenehmigung und Altlastenverdacht.

Die Immobilie wird getrennt bewertet

Auch beim gemeinsamen Verkauf werden Unternehmen und Immobilie getrennt bewertet und erst danach zusammengeführt. Das ist wichtig für Sie: Es macht sichtbar, welcher Teil des Kaufpreises woher stammt – und ist Grundlage für jede steuerliche Betrachtung.

Steuerlich unbedingt vorher klären

Ob die Immobilie im Betriebs- oder Privatvermögen liegt, ob eine Betriebsaufspaltung besteht und wie lange sie gehalten wurde, hat erhebliche Folgen. Das gehört vor die erste Preisdiskussion, nicht danach – und in die Hände Ihres Steuerberaters.

Altlasten offen ansprechen

Tankstellen, Waschplätze, Werkstattflächen und ältere Betriebsgelände sind übliche Themen bei einer Prüfung. Ein Verdacht ist kein Ausschluss; ein spät entdeckter Befund dagegen kostet Vertrauen und Zeit. Sprechen Sie es früh an, auch wenn es unangenehm ist.

Wenn die Immobilie im Privatvermögen liegt

Das ist der Normalfall bei inhabergeführten Betrieben. Der Verkauf besteht dann aus zwei Verträgen, die miteinander verknüpft werden – möglich und üblich, aber ein Grund mehr, früh mit Steuerberater und Notar zu sprechen.

Häufige Fragen

Fragen aus dieser Branche

Muss ich Betrieb und Immobilie zusammen verkaufen?
Nein. Beides ist möglich. Wenn Sie die Immobilie behalten möchten, ist eine langfristige Vermietung an das Unternehmen der übliche Weg – dazu gibt es eine eigene Seite.
Was ist mit Altlasten?
Ein Altlastenverdacht wird im Rahmen der Prüfung untersucht. Er ist kein Ausschlusskriterium, wirkt sich aber auf Kaufpreis und Vertragsgestaltung aus. Wichtig ist, dass er früh benannt wird.
Die Halle gehört mir privat, der Betrieb einer GmbH. Geht das?
Ja, das ist sogar der Regelfall. Es entstehen dann zwei Verträge, die miteinander verknüpft werden. Die steuerlichen Folgen – gerade bei einer Betriebsaufspaltung – sollten Sie vorher mit Ihrem Steuerberater klären.
Wird die Immobilie im Kaufpreis mitgerechnet?
Sie wird gesondert bewertet und als eigener Bestandteil ausgewiesen. So bleibt nachvollziehbar, welcher Teil des Kaufpreises auf das Unternehmen und welcher auf den Standort entfällt.

Betrieb und Standort gemeinsam übergeben.

Ein Abschluss, ein Stichtag – und ein Käufer, der bleiben will.

Mietpark anbieten