Deutschlandweit gesucht: Arbeitsbühnen · Baumaschinen · Stapler · Teleskoplader · technische MietgeräteMietparks und Vermietunternehmen
Immobilie behalten

Mietpark verkaufen und Immobilie behalten

Sie geben das Unternehmen ab, bleiben aber Eigentümer von Halle und Grundstück. Aus einem einmaligen Kaufpreis werden zusätzlich laufende Mieteinnahmen – mit einem Mieter, den Sie kennen.

Ein Modell, das viele Inhaber unterschätzen

Viele Unternehmer gehen selbstverständlich davon aus, dass beim Verkauf alles mitgeht – Betrieb, Maschinen, Halle, Grundstück. Das muss nicht so sein. In der Praxis behält ein erheblicher Teil der Verkäufer die Betriebsimmobilie und vermietet sie langfristig an das Unternehmen.

Das Ergebnis: ein Kaufpreis für das Unternehmen und darüber hinaus eine planbare monatliche Einnahme aus einem Objekt, das Sie kennen, dessen Zustand Sie einschätzen können und dessen Mieter Sie selbst ausgesucht haben.

Für wen das besonders passt

Für Inhaber, die eine Altersversorgung mit laufenden Einnahmen wünschen. Für Familien, die das Grundstück in der Familie halten möchten. Und für alle, bei denen die Immobilie über Jahrzehnte an Wert gewonnen hat und ein Verkauf steuerlich ungünstig wäre.

Lieber erst telefonieren?

Ein Anruf verpflichtet zu nichts. Wenn Sie zunächst nur wissen möchten, ob ein Gespräch überhaupt sinnvoll ist, klären wir das in wenigen Minuten.

+49 4944 3009863

info@mietpark-verkaufen.de

Ihr Anruf wird nicht weitergegeben und nicht dokumentiert, solange Sie das nicht wünschen.

Was wir suchen

  • Vermietunternehmen, deren Standort langfristig gesichert werden kann
  • Eigentümer, die zu einem marktüblichen Mietvertrag bereit sind
  • Laufzeiten, die dem Unternehmen Planungssicherheit geben
  • Grundstücke mit ausreichend Freifläche und Werkstattkapazität
  • eine klare Regelung zu Instandhaltung und Betriebskosten
  • Optionen auf Verlängerung, gern auch ein späteres Kaufrecht

Diese Liste ist ein Orientierungsrahmen, keine Ausschlussliste. Im Zweifel lohnt sich das Gespräch.

Betriebshof mit Maschinenaufstellung und Halle – Standort bleibt im Eigentum des Verkäufers
Bewertung

Worauf es beim Mietvertrag ankommt

Laufzeit

Zehn Jahre plus Verlängerungsoption sind ein üblicher Rahmen. Kurze Laufzeiten mindern den Unternehmenswert.

Miethöhe

Marktüblich und nachvollziehbar hergeleitet – nicht am steuerlichen Bedarf orientiert.

Instandhaltung

Wer verantwortet Dach und Fach, wer die laufende Instandhaltung.

Anpassung

Wertsicherungsklausel und wie Mietanpassungen geregelt sind.

Erweiterung

Ob und wie das Unternehmen bauliche Veränderungen vornehmen darf.

Kaufoption

Ein späteres Ankaufsrecht ist möglich und schafft für beide Seiten Klarheit.

Die Miethöhe beeinflusst den Kaufpreis

Das ist der Punkt, an dem es rechnerisch wird: Die Miete ist eine dauerhafte Ausgabe des Unternehmens und mindert seinen Ertrag. Eine über Marktniveau angesetzte Miete erhöht Ihre Mieteinnahmen, senkt aber den Unternehmenswert – und damit den Kaufpreis.

Deshalb führt an einer marktüblichen, sauber hergeleiteten Miete kein Weg vorbei. Alles andere verschiebt nur Geld von einer Tasche in die andere und verkompliziert zusätzlich die steuerliche Betrachtung.

Betriebsaufspaltung: unbedingt prüfen lassen

Wenn Sie bisher als Besitzunternehmen an Ihre eigene Betriebsgesellschaft vermietet haben, kann der Verkauf der Anteile die Betriebsaufspaltung beenden. Das kann erhebliche steuerliche Folgen haben. Dieser Punkt gehört ganz an den Anfang und in die Hände Ihres Steuerberaters – nicht in eine Fußnote des Kaufvertrags.

Was das Unternehmen braucht

Ein Käufer investiert nur dann in einen Standort, wenn er ihn auch nutzen kann. Planungssicherheit über eine ausreichende Laufzeit, klare Regelungen zur Instandhaltung und die Möglichkeit, bei Bedarf zu erweitern, sind deshalb kein Entgegenkommen, sondern Voraussetzung.

Häufige Fragen

Fragen aus dieser Branche

Welche Mietvertragslaufzeit ist üblich?
Häufig zehn Jahre mit anschließender Verlängerungsoption. Kürzere Laufzeiten sind möglich, mindern aber die Planungssicherheit und damit den Wert des Unternehmens.
Kann ich die Immobilie später doch noch verkaufen?
Ja. Ein Ankaufsrecht oder Vorkaufsrecht lässt sich im Mietvertrag verankern. Viele Verkäufer wählen diesen Weg, um sich die Entscheidung offenzuhalten.
Was ist mit der Betriebsaufspaltung?
Das ist der wichtigste steuerliche Punkt bei diesem Modell und muss vor allen anderen Schritten mit Ihrem Steuerberater geklärt werden. Wir können und dürfen dazu nicht beraten.
Wer kümmert sich künftig um das Gebäude?
Das regelt der Mietvertrag. Üblich ist eine Aufteilung, bei der das Unternehmen die laufende Instandhaltung und Schönheitsreparaturen übernimmt und der Eigentümer für Dach und Fach verantwortlich bleibt.

Unternehmen abgeben, Standort behalten.

Wir sagen Ihnen offen, welche Mietvertragsgestaltung für beide Seiten trägt.

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