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Nachfolge

Mitarbeiter bei der Unternehmensnachfolge

Lesezeit etwa 7 Minuten · zuletzt überarbeitet 2026

Für die meisten Inhaber ist es die wichtigste Frage überhaupt – wichtiger als der Preis. Was passiert mit den Leuten, die den Betrieb tragen?

Warum Mitarbeiter in dieser Branche besonders zählen

Ein Mietpark ist ein Personengeschäft. Der Disponent, der weiß, welcher Kunde welche Maschine wann braucht. Der Werkstattmeister, der eine Bühne über Nacht wieder einsatzbereit macht. Der Fahrer, den die Baustelle kennt. Ohne diese Menschen ist ein Mietpark ein Maschinenlager.

Deshalb ist die Sorge um die Mitarbeiter nicht nur menschlich richtig, sondern auch wirtschaftlich begründet: Ein Käufer, der die Belegschaft verliert, hat einen erheblichen Teil dessen verloren, wofür er bezahlt hat.

Der rechtliche Rahmen: § 613a BGB

Beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber gehen bestehende Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber über. Die Arbeitsbedingungen bleiben zunächst erhalten; eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Mitarbeiter sind vor dem Übergang zu unterrichten und können widersprechen.

Beim Kauf von Geschäftsanteilen stellt sich die Frage in dieser Form nicht: Der Arbeitgeber – die Gesellschaft – bleibt derselbe, es wechselt nur der Gesellschafter.

Der richtige Zeitpunkt für die Information

Das ist die heikelste Frage im ganzen Prozess. Zu früh informiert verunsichert und schadet, wenn der Verkauf doch nicht zustande kommt. Zu spät informiert wirkt hinterrücks und beschädigt Vertrauen, das über Jahrzehnte aufgebaut wurde.

Was sich in der Praxis bewährt hat:

  • Schlüsselpersonen einbeziehen, sobald der Abschluss absehbar ist – Werkstattleitung, Disposition, Vertrieb
  • die Belegschaft gemeinsam informieren, nicht nacheinander
  • die Information persönlich geben, nicht per Aushang oder E-Mail
  • den Käufer dabeihaben, damit Fragen sofort beantwortet werden können
  • konkret sagen, was sich ändert – und was nicht

Was Mitarbeiter tatsächlich fragen

Nach unserer Erfahrung fast immer dieselben fünf Dinge, in dieser Reihenfolge:

  • Behalte ich meinen Arbeitsplatz?
  • Ändert sich mein Gehalt?
  • Bleibt der Standort?
  • Wer ist künftig mein Vorgesetzter?
  • Bleiben Sie noch da?

Wer auf diese fünf Fragen klare Antworten hat, hat die Belegschaft meistens schon halb beruhigt.

Was Sie beim Käufer erfragen sollten

Sie können und sollten Zusagen zur Belegschaft zum Thema der Verhandlung machen. Fragen Sie nach Standortgarantien, nach der geplanten Führungsstruktur und danach, ob Verwaltungsfunktionen zusammengelegt werden sollen. Ein Käufer, der auf diese Fragen nicht klar antwortet, hat entweder keine Antwort – oder eine, die Ihnen nicht gefällt.

Sie möchten über Ihr Unternehmen sprechen? Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und bleibt vertraulich. Rufen Sie an unter +49 4944 3009863 oder stellen Sie eine vertrauliche Anfrage.

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