Was passiert mit Leasing und Mietkauf beim Unternehmensverkauf?
Kaum eine Branche finanziert so selbstverständlich wie die Vermietbranche. Für den Verkauf ist das kein Hindernis – aber es bestimmt die Struktur des Geschäfts.
Warum das früh auf den Tisch gehört
Ein Mietpark ohne Finanzierungen ist die Ausnahme. Leasing, Mietkauf und sicherungsübereignete Maschinen sind der Normalfall – und sie bestimmen unmittelbar, wie ein Kauf gestaltet werden kann und wie viel am Ende bei Ihnen ankommt.
Deshalb ist eine Übersicht der Finanzierungen mit Restschuld und Restlaufzeit eine der wenigen Unterlagen, die wirklich früh gebraucht werden.
Der entscheidende Unterschied: Anteile oder Wirtschaftsgüter
Beim Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deal) wechselt der Gesellschafter, nicht die Gesellschaft. Verträge bleiben, wo sie sind – Leasingverträge, Mietkaufverträge und Bankdarlehen laufen unverändert weiter. Zu beachten sind allerdings Kontrollwechselklauseln, die manche Verträge für genau diesen Fall vorsehen.
Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter (Asset Deal) werden Maschinen und Verträge einzeln übertragen. Jeder Leasinggeber muss zustimmen, jede Sicherungsübereignung muss aufgelöst oder übernommen werden. Das ist aufwendiger, aber üblich und machbar.
Übernehmen oder ablösen?
Beides kommt vor. Übernahme ist meist die einfachere Lösung, wenn die Konditionen gut sind und der Leasinggeber mitspielt. Ablösung ist dann sinnvoll, wenn Verträge teuer sind, kurz vor dem Ende stehen oder die Struktur unnötig verkomplizieren.
In beiden Fällen gilt: Die Restschuld mindert den Betrag, der beim Verkäufer ankommt. Ein Maschinenpark mit vier Millionen Euro Zeitwert und 2,8 Millionen Euro Restschuld trägt eben nur 1,2 Millionen Euro zum Substanzwert bei.
Sicherungsübereignung: der unterschätzte Punkt
Viele Maschinen sind zur Sicherung von Bankdarlehen übereignet, ohne dass das im Alltag eine Rolle spielt. Beim Verkauf wird es relevant: Die Bank muss die Sicherheit freigeben, bevor die Maschine übertragen werden kann. Das ist Routine, braucht aber Vorlauf – und sollte nicht erst zwei Wochen vor dem Notartermin auffallen.
Was Sie vorbereiten können
- eine Liste aller Leasing- und Mietkaufverträge mit Objekt, Restlaufzeit und Restwert
- die Darlehensverträge mit Restschuld und Tilgungsplan
- eine Übersicht, welche Maschinen sicherungsübereignet sind
- Hinweise auf Kontrollwechselklauseln in wichtigen Verträgen
- die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner bei Bank und Leasinggeber
Diese Übersicht ist in ein bis zwei Stunden erstellt und erspart im weiteren Verlauf viel Nachfragen.
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